Jun
10
2011

Kino.to – Rechtslage beim Streamschauen

kinoto1Kino.to war eine sehr beliebte Webseite zum Streamen von Videoinhalten. Hauptsächlich wurden dort Kinofilme und Serien ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber veröffentlicht. Nun wurde die Seite von den deutschen Behörden abgeschaltet und die Drahtzieher verhaftet. Was muss der durchschnittliche Besucher und “Stream-Schauer” nun an Konsequenzen befürchten.

Alternativen zu Kino.to gibt es bereits viele, ob Sie wirklich legal handeln wenn Sie sich copyright-geschützte Videos auf Webseiten anschauen erörtert im Video die Kanzlei Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke aus Köln.

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